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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für alle Seminare,Kurse und Trainings der von 
CP Training Pierre Pötzl gültig. Für alle weiteren Angebote und Dienstleistungen von CP Training Pierre Pötzl gelten entsprechend die eigenen AGB.

AGB für Seminare, Kurse und Trainings

1. Grundlagen

Für alle Seminare, Beratungen und Dienstleistungen gelten ausschließlich unsere Geschäfts- und Zahlungsbedingungen. Für den Umfang und die Durchführung der Seminare und/ oder Beratung ist die schriftliche Auftragsbestätigung oder der Beginn der Vertragsausführung maß geben.

Einzelne Abschnitte der AGB sind nur für unsere Erste Hilfe Kurse gültig und sichtlich gekennzeichnet.

1.1 Grundlagen Erste Hilfe

Für die Durchführung der Erste Hilfe Kurse, gelten die aktuellen Bestimmungen der Berufsgenossenschaften.

Eine Lehrgangsverkürzung auf weniger als 9 Unterrichtseinheiten mit je 45 Minuten, so wie die Aufteilung auf mehrere Tage, ist bei folgenden Kursen ausgeschlossen:

Erste Hilfe Grundkurs

Erste Hilfe Fortbildung

Erste Hilfe für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen

1.1.1 Kursaufteilung

Sollten Sie auf eine Aufteilung des Kurses auf mehrere Tage bestehen, behalten wir uns vor, die Kosten für den Dozenten gesondert in Rechnung zu stellen.

1.2. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform.

1.3. Die Voraussetzungen zur Teilnahme an unseren Seminaren entnehmen Sie bitte den entsprechenden Hinweisen in der Lehrgangs-/ Seminarbeschreibung.

1.4. Mit Anmeldung zu unserem Seminarangebot gelten diese AGB als anerkannt. Bei öffentlichen Kursen sind die AGB in unseren Räumlichkeiten ausgehangen bzw. beim jeweiligen Seminarleitung zur Einsicht erhältlich.

1.5 Seminare, Kurse und Trainings gilt, falls nicht anders angegeben eine Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen. Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, behalten wir uns vor den Kurs ersatzlos abzusagen.

Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden oder Ihre Berufsgenossenschaft nicht alle Kosten der Teilnehmer übernehmen (), werden wir Ihnen die fehlenden Teilnehmer in Rechnung stellen.

Es besteht jederzeit die Möglichkeit dritte Teilnehmer von anderen Unternehmen oder Privatpersonen zu einem von Ihnen in Auftrag gegebenen Seminar, als Selbstzahler mit einzuladen.

2. Preise / Rechnungsstellung / Fälligkeit / Stornierung von Seminaren oder Teilnehmern

2.1. Alle Seminar-Preise sind Bruttopreise, sofern Sie nicht anders deklariert sind. Sonstige Leistungen wie Verbandsmaterial oder Gestellung von Sanitätspersonal werden als Netto Preise mit separater MwSt. ausgezeichnet und berechnet.

2.1.1 Steuerfreie Seminare

Einige unserer Seminare sind von der Umsatzsteuer befreit. Dies sind insbesondere solche Seminare, die unmittelbar dem Schul- bzw. Bildungszweck entsprechen.

z.B.

Erste Hilfe Grundkurs

Erste Hilfe Fortbildung

Erste Hilfe für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen

2.2. Anmeldungen:

Alle Anmeldungen zu unseren Seminaren sind verbindlich. Bei vereinbarten Gruppenseminaren ist die angemeldete Teilnehmerzahl verbindlich und zur Rechnungsstellung maßgebend. Wird diese unterschritten, bezahlt der Auftraggeber die Teilnehmerkosten für die fehlenden Personen. 

2.2.1Stornierungen der Seminare sind nur bis 14 Tage vor Seminarbeginn ohne Kosten möglich. Die Frist bei mehreren vereinbarten Seminaren oder Seminartagen beginnt hierfür am ersten Seminartag. Bei Stornierungen bis 14 – 7 Tage vor Seminarbeginn werden 50% der Seminargebühr berechnet. Bei Stornierungen in 7- 3 Tagen vor Seminarbeginn werden 70% der Seminargebühr berechnet. Bei Stornierungen in 3 – 0 Tagen vor Seminarbeginn oder am Tage des Seminarbeginns werden 100% der Seminargebühren berechnet. Die Stornierung bedarf der Schriftform. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist das Eingangsdatum der Stornierung in unserem Hause. Einzelanmeldungen durch Teilnehmer sind verbindlich und werden in der Regel nur auf Wunsch von uns bestätigt. Bei Ausfall des Kurses erfolgt eine Meldung an den Teilnehmer durch Coaching & Praxis. Einzelteilnehmern die nicht erscheinen oder innerhalb 3 Tagen vor Begin absagen, wird die Kursgebühr in voller Höhe in Rechnung gestellt. Hiervon können bestimmte Personenkreise befreit werden. Siehe 2.3.

2.2.2 Geschäftskunden/Firmenkunden haben kein Recht auf Rücktritt bei vereinbarten Seminaren/Terminen. Sollte es dem Kunden nicht möglich sein, die Veranstaltung durchzuführen/zur Veranstaltung zu erscheinen, kann die geplante Veranstaltung bis zu 14 Tage vor beginn kostenlos verschoben werden. Andernfalls gilt die Regelung unter 2.2 analog. Ein Kurs darf maximal 365 Tage in die Zukunft verschoben werden. Ein Späterer Termin ist nur nach Rücksprache möglich.

Sollte ein Termin auf Grund Behördliche Vorbote zur Durchführung abgesagt werden müssen, kann die maximale Verlegungszeit auf das doppelte verlängert werden. Hierzu bedarf es der Rücksprache mit uns.

2.2.3. Bei allen angebotenen Seminare sind Mindestteilnehmerzahlen (1.5) maßgeblich für die ordnungsgemäße Durchführung und dem zustande kommen des Kurses.

Werden diese Mindestteilnehmerzahlen nicht erreicht, behalten wir uns vor, den Kurs abzusagen und auf einen anderen Zeitpunkt zu verschieben.

Solange der Kurs nicht mit „Durchführung garantiert“ gekennzeichnet ist, übernehmen wir keinerlei Haftung für evtl. entstandene Schäden (z.B. Hotelbuchung, Verlust der Lehrberechtigung, usw.)

Ist der Kurs mit „Durchführung garantiert“ gekennzeichnet und sollten wir den Kurs dennoch absagen, haften wir für nachweislich entstandene Schäden bis zu einer Höhe von 150,00 €. Der Punkt 4 gilt entsprechend.

2.3. Sonderregelung für spezielle Personenkreise von 2.2. durch vorheriger Schriftlicher Ausführung gesondert zu behandelnde Personenkreise können hierdurch von 2.2 andere Konditionen erhalten, bzw. ausgenommen werden.

2.3.1. Spezielle Personenkreise sind Personen mit besonderer Fürsorge oder Aufsichtspflicht, beispielsweise Mütter mit Kleinkindern (bis zum 6. Lebensjahr). Firmen sind grundsätzlich von 2.3. ausgenommen.

2.3. Sonderregelung für spezielle Personenkreise von 2.2. durch vorheriger Schriftlicher Ausführung gesondert zu behandelnde Personenkreise können hierdurch von 2.2 andere Konditionen erhalten, bzw. ausgenommen werden.

2.3.1. Spezielle Personenkreise sind Personen mit besonderer Fürsorge oder Aufsichtspflicht, beispielsweise Mütter mit Kleinkindern (bis zum 6. Lebensjahr). Firmen sind grundsätzlich von 2.3. ausgenommen.

2.4. Seminargebühren sind, falls nicht anders schriftlich vereinbart oder auf der Rechnung ausgewiesen, vor Seminarbeginn zu entrichten bzw. bei Rechnungserhalt sofort zur Zahlung ohne Abzug fällig. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger bestrittener oder nicht rechtskräftiger Gegenforderungen ist nicht statthaft. Rechnungen aus der Inanspruchnahme von weiteren Serviceleistungen wie Gestellung von Sanitätspersonal oder Kauf von Verbandsmaterial oder Geräteschaften sind innerhalb 10 Tagen zu begleichen.

2.4.1 Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaft (Erste Hilfe Kurse)

(1)Bei Abrechnung über die Berufsgenossenschaft, ist das Formular „Abrechnungsformular“ als Kursgutschein vom Arbeitgeber ausgefüllt und gestempelt, vor Seminarbeginn dem Ausbilder vorzulegen und durch diesen abzeichnen zu lassen.

(2)Dieses Formular ist bei bedarf über uns erhältlich.

(3)Falls die Berufsgenossenschaft die Kostenübernahme verweigert, ist der Auftraggeber, in diesem Fall die Firma des Teilnehmers, verpflichtet die Kosten für die Teilnahme zu übernehmen. Hierfür gelten die auf unserer Preisliste/Website angegebenen Lehrgangsgebühren.

2.5 Sonderregelungen (Erste Hilfe Kurse)

(1)Einige unserer Veranstaltungen, insbesondere der Ärzteveranstaltungen, sind Pauschalveranstaltungen, bei denen die Angegebenen bzw. zuvor vereinbarten, schriftlich festgelegten, Lehrgangsgebühren gelten.

(2)Eine Reduzierung der Lehrgangsgebühren durch eine Kostenübernahme der Berufsgenossenschaft ist hierbei nicht möglich.

(3)Ein möglicher Restbetrag ist vom Veranstalter/Vertragspartner zu begleichen. Eine Aufteilung des Betrages auf die Teilnehmer und eine Separate Rechnungsstellung, bedarf der vorherigen schriftlichen Festlegung. Durch diese Festlegung werden die genannten Teilnehmer ebenfalls zu Vertragspartnern und müssen diesem mit Ihrer Unterschrift vor Lehrgangsbegin zustimmen.

2.6 Mehraufwand

Unsere Ausbilder/Dozenten sind darauf hingewießen, einen möglichen Mehraufwand unverzüglich an den Auftraggeber zu melden.

Der Dozent wird mit Ihnen den Mehraufwand besprechen und ein angepasstes Angebot erstellen. Coaching & Praxis kann diesen Prozess für den Ausbilder/Dozenten auf dessen Antrag übernehmen.

Ein Mehraufwand kommt insbesondere dann zustande, wenn sich der Erfüllungsort/Lehrgangsort außerhalb eines Radius von 30 km um den Wohnort des Ausbilders/Dozenten befindet.

3. Haftung Lehrgangsinhalte

3.1. Bei der Zusammenstellung von Texten, Lehraussagen, Tabellen und Abbildungen wurde mit größter Sorgfalt vorgegangen, trotzdem können Fehler nicht ganz ausgeschlossen werden. Herausgeber, Dozenten, Referenten und Autoren können für fehlerhafte Angaben und deren Folgen nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Richtlinien und Therapievorschläge werden nach dem jeweiligen Stand von Forschung und Lehre herausgegeben und entbinden nicht vom Studium weiterführender Literatur.

3.2. (Erste Hilfe Kurs) Lehraussagen und Seminarunterlagen entsprechen der zurzeit veröffentlichen Lehre. Nennbaren Standard der Lehre sind die Richtlinien des European Resuscitation Council (ERC) und des International Liaison Committe on Resuscitation (ILCOR). Neuerungen und Weiterentwicklungen, sowie Änderungen der zurzeit gültigen Lehre können nur im jeweils durchgeführten Seminar weitergegeben werden.

3.3. Für Garderobe oder sonstige mitgeführte Gegenstände übernimmt weder der Kursleiter noch FA&ERM bei Verlust oder Schäden die Haftung. Jeder Teilnehmer ist für diese selbst verantwortlich. Die Kursleiter und FA&ERM sind bemüht, bei erforderlichen Übungen stets die notwendige Sorgfalt walten zu lassen. Für eventuelle entstehende Personen, Sach- oder sonstige Schäden schließt FA&ERM die Haftung für Fahrlässigkeit und grobe Fahrlässigkeit aus. Vorhandene Körperbehinderungen oder Krankheiten welche die Durchführung der einzelnen Übungen behindern oder durch deren Durchführung verschlimmert werden könnten sind der Lehrkraft vor Übungsbeginn mitzuteilen. (Kein heben bei Bandscheibenvorfall)

4. Vertragserfüllung

4.1. Arbeitskämpfe, Krieg, Feuer, hoheitliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, Störung der Energie- und Rohstoffversorgung und sonstige Fälle höherer Gewalt, also außergewöhnliche Ereignisse die wir nicht zu vertreten haben, sowie unerwartete Krankheit der Dozenten befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen von unserer Verpflichtung zur Vertragserfüllung. Bei Verzug oder Unmöglichkeit wird ein Ersatztermin vereinbart. Schadenersatz ist für den Fall des Leistungsverzugs und der von uns zu vertretenden Unmöglichkeit, soweit diese auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits beruht, beschränkt auf 150€. Der Anspruch wegen leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Für Schäden Dritter oder entgangenem Gewinn wird nicht gehaftet. Wir behalten uns vor, Dozenten oder Seminarabläufe zu ändern, sofern der Gesamtcharakter des jeweiligen Seminars davon unberührt bleibt. Ein Anspruch auf bestimmte Dozenten besteht nicht.

5. Ausschluss von Teilnehmern

Teilnehmer die den Unterricht und/oder den Ablauf des Seminars sowie andere Teilnehmer grob und absichtlich stören und/oder belästigten können vom Seminar ausgeschlossen werden. Die im Voraus entrichteten Seminargebühren oder nach Rechnung fälligen Beträge werden in diesem Fall nicht erstattet, ein Anspruch auf eine Teilnahmebescheinigung besteht nicht.

6. Versicherung der Teilnehmer

Versicherung der Teilnehmer ist Sache des Kunden oder bei offenen Seminaren Sache des Teilnehmers. Die Teilnahme an unseren Seminaren und den durchgeführten Übungen geschieht auf eigene Gefahr.

Wir haften unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
Ferner haften wir unbeschränkt für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung regelmäßig vertraut wird. In diesem Fall haften wir jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wir haften nicht nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

Bei Beschädigung, Zerstörung oder grober Verschmutzung des Ausbildungsmaterials durch den Teilnehmer, hat dieser für den angerichteten Schaden selbst aufzukommen.

Sofern die obengenannte Tat durch Sachgemäßes Handhaben des Ausbildungsmaterials vermieden werden hätte können.

7. Copyright

7.1 Das Fotografieren, Filmen oder sonstiges Aufzeichnen unserer Seminare ist grundsätzlich nicht gestattet.

7.2 Für unsere Handbücher, Seminarunterlagen sowie Präsentationen und Folien sind alle Rechte vorbehalten, insbesondere die der fototechnischen Wiedergaben und der Speicherung in elektronischen Medien. Die gewerbliche Nutzung der in unseren Handbüchern dargestellten Modelle, Arbeiten und Tabellen ist nicht zulässig. Jeder Auszug aus unseren Unterlagen bedarf unserer schriftlichen Genehmigung. Die ausgehändigten Kursskripte und Bescheinigungen unterliegen einem strengen Kopierecht und dürfen in keinster Weise vervielfältigt, abgeschrieben oder als Unterrichtsmaterial für andere Kurse verwendet werden. Bei verstoß wird eine Vertragsstrafe von mindestens 1000€ fällig und wird zur Anzeige gebracht. Weitere Schadensersatzforderungen sind davon nicht berührt.

8. Raumausstattung für Schulungen in den Räumlichkeiten des Auftraggebers

8.1 Grundausstattung. 

Für Seminare, welche nicht in unseren Räumlichkeiten stattfinden müssen nach unseren Qualitätsstandards zur effizienten Unterrichtsgestaltung sowie nach den Vorgaben der Berufsgenossenschaften geeignete Räume und Einrichtungen vorhanden sein. Es muss ein Raum zur Verfügung stehen der mindestens 2,5qm je Teilnehmer und 10 qm Freifläche für Übungen oder mindestens eine Grundfläche von 50qm bei 20 Personen in dem durch theoretischen Unterricht, praktische Demonstrationen und Übungen in Erster Hilfe unterwiesen werden können. Der Raum muss über ausreichend Beleuchtung verfügen. Zudem müssen Sitz- und Schreibmöglichkeiten (gepolsterte Stühle), sowie Waschgelegenheit und Toiletten vorhanden sein. Es muss die Möglichkeit bestehen einen Beamer zum Einsatz zu bringen. Ebenfalls muss ein FlipChart-Aufsteller oder ähnliches zur Verfügung stehen.

8.2 Können die Mindestanforderungen an die Räumlichkeiten nicht eingehalten werden, ist der Dozent/Lehrgangsleiter berechtigt die Veranstaltung abzusagen. Die Angefallenen Kosten, so wie der Ausfall der Teilnehmergebühren ist vom Veranstalter/Auftraggeber zu entschädigen.

9. Eigene Werbezwecke

9.1 Wir behalten uns vor, in all unseren Kursen, Foto und Filmaufnahmen für eigene Werbezwecke zu machen. Sollten Gesichter von Teilnehmer auf diesen Foto und Filmaufnahmen zu erkennen sein, werden wir uns vor Veröffentlichung die Genehmigung der einzelnen Personen einholen.

9.2 Ebenfalls behalten wir uns vor, zu eigenen Werbezwecken, die Örtlichkeit und die Art des Kurses zu veröffentlichen. Sollte der Auftraggeber mit der Nennung der Örtlichkeit nicht einverstanden sein, so hat dieser vor Beginn der Veranstaltung schriftlich zu widersprechen.

Zur Anwendung kommt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung internationaler Gesetze ist ausgeschlossen. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Diese Geschäftsbedingungen treten am 01.01.2023 in Kraft, alle vorherigen AGB verlieren hiermit Ihre Gültigkeit.

Gerichtsstand bei Vollkaufleuten ist Freising.

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Pierre Pötzl
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CP-Training Erste Hilfe Schule – Pierre Pötzl – 2022
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