Pflicht für alle Unternehmen
Jeder Unternehmer mit mindestens einem angestellten muss für die Sicherheit seiner Mitarbeitenden sorgen. Hierzu gehört eine vorgegebene Mindestanzahl an Ersthelfenden und Brandschutzhelfer.
So viele betriebliche Ersthelfende sind mindestens notwendig:
- Verwaltende Betriebe: mindestens 5 % der der anwesenden Versicherten sind zu Ersthelfenden auszubilden
- Produzierende Betriebe: mindestens 10 % der der anwesenden Versicherten sind zu Ersthelfenden auszubilden
So viele betriebliche Brandschutzhelfer sind mindestens notwendig:
- Alle Betriebe: Mindestens 5 % der anwesenden Versicherten sind zu Brandschutzhelfen auszubilden
Unsere Empfehlung: freiwillig Verdoppeln uns das Unternehmen absichern!
Wir beraten gerne und erstellen ein individuelles Konzept für die Sicherheit in deinem Unternehmen!
info@cptraining.de – Tel: 08167 3250170