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Erste Hilfe in Bildung / Betreuung

Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder 
bei Ihnen vor Ort
ggf. sogar Kostenfrei* durch Abrechnung mit dem Unfallversicherungsträger

Kurse bei CP-Training sind

  • Extrem Praxisorientiert. Das Verhältnis Praxis zu Theorie liegt bei etwa 70:30
  • Abwechslungsreich. Trotz vorgegebenem Inhalt gleicht kein Kurs dem anderen
  • Fokus auf Können und echte Handlungskompetenz
  • Einzigartig in Deutschland
  • Anerkannt durch die Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und Führerschein Verordnung (FeV)

Kostenübernahme durch die Unfallversicherung

Die Kosten für eine Aus-/Fortbildung von Erste Hilfe in Betrieben können von der Unfallversicherung übernommen werden.

Allgemeine Informationen und Antragstellung

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Kostenübernahme durch die Unfallversicherungsträger

Die Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft, Kommunale Unfallversicherung, Gemeine Unfallversicherung) übernehmen die Ausbildungskosten
der betrieblichen Ersthelfenden. 

Allerdings nur unter gewissen Voraussetzungen:
Generell gilt hier, in verwaltenden Betrieben werden mindestens 5 % und in produzierenden Betrieben mindestens 10 % der dauerhaft anwesenden versicherten Angestellten übernommen. 
Beispiel: 100 Mitarbeitende, dauerhaft im Betrieb anwesend –> 5 Ersthelfende in Verwaltenden und 10 Ersthelfende in produzierenden Betrieben. 
Die genauen Zahlen können bei den, für das Unternehmen zuständigen, Unfallversicherungsträgern erfragt werden. Entsprechend dem Gefährdungspotential sind auch 100% der Mitarbeitenden möglich.

Mit Ausnahme der BGW, BGN, Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand, ist kein vorhergehender Antrag zur Kostenübernahme notwendig.
Sie nehmen einfach mit uns Kontakt auf, besprechen Ihren Bedarf und planen mit uns Ihren Erste Hilfe Kurs. 
Wir rechnen anschließend direkt mit Ihrem Unfallversicherungsträger ab.

BGW:
Nähere Informationen zur Kostenübernahme finden Sie unter:
https://www.bgw-online.de/bgw-online-de/themen/sicher-mit-system/erste-hilfe/erste-hilfe-21598

BGN:
Nähere Informationen zur Kostenübernahme finden Sie unter:
https://bgn-branchenwissen.de/organisation-des-arbeitsschutzes/erste-hilfe/ersthelferausbildung

KUVB/GUV:
Nähere Informationen zur Kostenübernahme finden Sie unter:
https://kuvb.de//praevention/erste-hilfe/

*Wir behalten uns generell vor, Sonderleistungen die über einen Standartlehrgang hinausgehen, Kurse in Fremdsprachen, Anfahrt über 30 km oder die Verlängerung der Kurszeit durch Ausdehnung der Pausen gesondert abzurechnen. 

Zahlung via PayPal ist nur bei Zustimmung der PayPal Cookies möglich.

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