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Erste Hilfe im Betrieb

Erste Hilfe Aus- /Fortbildungen für betriebliche Ersthelfende
bei Ihnen vor Ort
ggf. sogar Kostenfrei* durch Abrechnung mit dem Unfallversicherungsträger

Kurse bei CP-Training sind

  • Extrem Praxisorientiert. Das Verhältnis Praxis zu Theorie liegt bei etwa 70:30
  • Abwechslungsreich. Trotz vorgegebenem Inhalt gleicht kein Kurs dem anderen
  • Fokus auf Können und echte Handlungskompetenz
  • Einzigartig in Deutschland
  • Anerkannt durch die Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und Führerschein Verordnung (FeV)

Brauche ich überhaupt Ersthelfende in meinem Betrieb?

Gemäß der DGUV Vorschrift 1 § 24 (1) ist die Antwort: JA
Auszug:
„Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass zur Ersten Hilfe und Rettung aus Gefahr die erforderlichen Einrichtungen und Sachmittel so wie das erforderliche Personal zur Verfügung stehen.“

Konkretisiert wird diese Pflicht in der DGUV Vorschrift 1 § 26, welche sich der mindestanzahl an Ersthelfende in einem Betrieb widmet. 

Weiter sind in der DGUV Vorschrift 1 noch die folgenden Bereiche aufgeführt:
§19 Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte
§20 Bestellung und Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten
§21 Allgemeine Pflichten des Unternehmers
§22 Notfallmaßnahmen
§23 Maßnahmen gegen Einflüsse des Wettergeschehens
Liste ist nicht abschließend.

 

Die Pflichten eines Unternehmers decken nur den Mindeststandart in der betrieblichen Notfallversorgung. 
Oft reicht dies jedoch nicht aus, um ein sicheres Umfeld für Angestellte und Mitarbeitende zu schaffen. 

Wir beraten Sie gerne über die Möglichkeiten.

„Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft.“

Kostenübernahme durch die Unfallversicherung

Die Kosten für eine Aus-/Fortbildung von Erste Hilfe in Betrieben können von der Unfallversicherung übernommen werden.

Allgemeine Informationen und Antragstellung

weiter

Erste Hilfe Ausbildung oder Fortbildung
die Unterschiede

Voraussetzung für Teilnehmende:
mind. 15,5 Jahre
Angestellte(r) im jeweiligen Betrieb

Fortbildungspflicht:
a
lle 2 Jahre

Ziel gem. DGUV Grundsatz 304-001:
Nach dem Lehrgang sollen die Teilnehmenden grundsätzliche Maßnahmen bei Notfallsituationen nach anerkannten Standards systematisch anwenden können.

Inhalt gem. DGUV Grundsatz 304-001 (Auszug):

  • Eigenschutz herstellen können 
  • Notruf absetzen können
  • Retten aus einen Gefahrenbereich inkl. Straßenverkehr kennen
  • Maßnahmen zur Betreuung und Wärmeerhalt herstellen können
  • Inhalte des Verbandkastens kennen
  • Wundversorgung mit Vorhandenem Material durchführen können
  • Ergänzende Maßnahmen bei besonderen Verletzungen durchführen können
  • Bedrohliche Blutungen erkennen und versorgen können
  • Maßnahmen bei Knochenbrüche und Gelenkverletzungen durchführen können
  • Kontrolle des Bewusstseins durchführen können
  • Kontrolle der Atmung durchführen können
  • Gefahren von Bewusstlosigkeit und Atemstillstand kennen
  • Die Seitenlage durchführen können
  • Die Wiederbelebung inkl. Beatmung durchführen können
  • Den Einsatz eines AED kennen
  • Helmabnahme durchführen kennen
  • Hirnbedingte Störungen erkennen 
  • Maßnahmen bei Schlaganfall und Krampfanfall durchführen können
  • Atemstörungen erkennen
  • Maßnahmen bei Atemwegsverlegung und Asthma bronchiale durchführen können
  • Kreislaufstörungen erkennen und Maßnahmen bei Herzinfarkt und Stromunfällen durchführen können
  • Temperaturbedingte Störungen versorgen können
  • Vergiftungen versorgen können
  • Information über die Organspende

 

Voraussetzung für Teilnehmende:
mind. 15,5 Jahre
Angestellte(r) im jeweiligen Betrieb
Vorherige Teilnahme an einer Erste Hilfe Ausbildung nicht älter als 2 Jahre

Fortbildungspflicht:
alle 2 Jahre

Ziel gem. DGUV Grundsatz 304-001:
Die Fortbildung fokussiert sich auf die Sicherung der in der Grundausbildung erworbenen Kompetenzen. Die Teilnehmenden werden darauf aufbauend in der Bewältigung von Notfallsituationen trainiert.

Die optionalen Inhalte werden anhand des spezifischen Bedarfs bzw. der Anforderung der Teilnehmenden/Unternehmen ausgewählt 

Inhalt gem. DGUV Grundsatz 304-001 (Auszug):

  • Eigenschutz herstellen können 
  • Notruf absetzen können
  • Retten aus einen Gefahrenbereich inkl. Straßenverkehr kennen
  • Maßnahmen zur Betreuung und Wärmeerhalt herstellen können
  • Wundversorgung mit Vorhandenem Material durchführen können
  • Bedrohliche Blutungen erkennen und versorgen können
  • Kontrolle des Bewusstseins durchführen können
  • Kontrolle der Atmung durchführen können
  • Gefahren von Bewusstlosigkeit und Atemstillstand kennen
  • Die Seitenlage durchführen können
  • Die Wiederbelebung inkl. Beatmung durchführen können
  • Einen AED in der Wiederbelebung anwenden können
  • Atemstörungen erkennen und Maßnahmen durchführen können
  • Kreislaufstörungen erkennen und Maßnahmen durchführen können
  • Die vorgegebenen und betrieblichen Verfahren der Dokumentation kennen

Weitere Optionale Themen

  • Maßnahmen bei Gewalteinwirkung auf den Kopf
  • bewusstloser Motorradfahrer Helm abnehmen
  • hirnbedingte Krampfanfälle
  • Sonnenstich / Hitzschlag
  • Stromunfälle
  • Amputationsverletzung
  • Verletzungen der Augen
  • Versorgung besonderer Wunden
  • Verletzungen im Bauchraum
  • Unterkühlung / Erfrierungen
  • Verbrennungen
  • Verätzungen
  • Knochenbrüche 
  • Sportverletzungen
  • Vergiftungen
  • Umgang bei der Versorgung von Menschen mit Behinderung
  • Information über die Sepsis
  • Zielgruppenspezifische Inhalte
  • Organspende

Kostenübernahme durch die Unfallversicherungsträger

Die Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft, Kommunale Unfallversicherung, Gemeine Unfallversicherung) übernehmen die Ausbildungskosten
der betrieblichen Ersthelfenden. 

Allerdings nur unter gewissen Voraussetzungen:
Generell gilt hier, in verwaltenden Betrieben werden mindestens 5 % und in produzierenden Betrieben mindestens 10 % der dauerhaft anwesenden versicherten Angestellten übernommen. 
Beispiel: 100 Mitarbeitende, dauerhaft im Betrieb anwesend –> 5 Ersthelfende in Verwaltenden und 10 Ersthelfende in produzierenden Betrieben. 
Die genauen Zahlen können bei den, für das Unternehmen zuständigen, Unfallversicherungsträgern erfragt werden. Entsprechend dem Gefährdungspotential sind auch 100% der Mitarbeitenden möglich.

Mit Ausnahme der BGW, BGN, Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand, ist kein vorhergehender Antrag zur Kostenübernahme notwendig.
Sie nehmen einfach mit uns Kontakt auf, besprechen Ihren Bedarf und planen mit uns Ihren Erste Hilfe Kurs. 
Wir rechnen anschließend direkt mit Ihrem Unfallversicherungsträger ab.

BGW:
Nähere Informationen zur Kostenübernahme finden Sie unter:
https://www.bgw-online.de/bgw-online-de/themen/sicher-mit-system/erste-hilfe/erste-hilfe-21598

BGN:
Nähere Informationen zur Kostenübernahme finden Sie unter:
https://bgn-branchenwissen.de/organisation-des-arbeitsschutzes/erste-hilfe/ersthelferausbildung

KUVB/GUV:
Nähere Informationen zur Kostenübernahme finden Sie unter:
https://kuvb.de//praevention/erste-hilfe/

*Wir behalten uns generell vor, Sonderleistungen die über einen Standartlehrgang hinausgehen, Kurse in Fremdsprachen, Anfahrt über 30 km oder die Verlängerung der Kurszeit durch Ausdehnung der Pausen gesondert abzurechnen. 

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