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Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Betrieb?

Brandschutzhelfer Ausbildung im Betrieb

In vielen Unternehmen taucht die Frage erst auf, wenn eine Begehung, ein Audit oder eine Versicherer-Rückfrage ansteht: Wie viele Brandschutzhelfer brauchen wir eigentlich?

Die häufigste Antwort lautet: 5 Prozent der Beschäftigten. Diese Zahl ist ein wichtiger Ausgangswert, aber sie reicht allein nicht aus. Entscheidend ist nicht nur, wie viele Personen auf dem Papier geschult sind. Entscheidend ist, ob im Ernstfall genügend geeignete Brandschutzhelfer tatsächlich verfügbar sind.

Kurz erklärt

Die Anzahl der Brandschutzhelfer ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Bei normaler Brandgefährdung sind 5 Prozent der Beschäftigten in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl kann erforderlich sein, wenn besondere betriebliche Bedingungen vorliegen, zum Beispiel erhöhte Brandgefährdung, viele anwesende Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität oder eine große räumliche Ausdehnung der Arbeitsstätte. (Quelle: ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände, Abschnitt 7.3)

In der Praxis muss zusätzlich geprüft werden, ob diese Anzahl auch bei Schichtbetrieb, Urlaub, Krankheit, Außendienst, mehreren Standorten oder Personalwechsel ausreicht. Ein Betrieb braucht also nicht nur eine rechnerische Quote, sondern eine funktionierende Brandschutzorganisation.

Warum die 5-Prozent-Regel nur der Anfang ist

Die 5 Prozent sind ein guter Einstieg, aber keine fertige Lösung für jeden Betrieb.

Ein kleines Büro mit normaler Brandgefährdung, übersichtlichen Räumen und festen Arbeitszeiten hat andere Anforderungen als ein Hotel, eine Kita, ein Produktionsbetrieb, eine Veranstaltungslocation oder ein Unternehmen mit mehreren Standorten.

In der Praxis entstehen Probleme häufig nicht, weil gar keine Brandschutzhelfer vorhanden sind. Das Problem ist eher:

  • Es sind zu wenige Brandschutzhelfer gleichzeitig anwesend.
  • Die geschulten Personen arbeiten in unterschiedlichen Schichten.
  • Einzelne Brandschutzhelfer sind häufig im Außendienst.
  • Urlaub, Krankheit oder Personalwechsel wurden nicht berücksichtigt.
  • Die Ausbildung wurde lange nicht aufgefrischt.
  • Es ist unklar, wer im Brandfall welche Aufgabe übernimmt.

Genau deshalb sollte die Zahl der Brandschutzhelfer immer zum tatsächlichen Betrieb passen.

Welche Faktoren beeinflussen die notwendige Anzahl?

Bei der Ermittlung sollten unter anderem diese Punkte berücksichtigt werden.

1. Anzahl der Beschäftigten

Die Gesamtzahl der Beschäftigten ist der Ausgangspunkt. Bei normaler Brandgefährdung wird häufig mit 5 Prozent gerechnet. (Quelle: ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände, Abschnitt 7.3)

Beispiel:

  • 20 Beschäftigte ergeben rechnerisch 1 Brandschutzhelfer.
  • 60 Beschäftigte ergeben rechnerisch 3 Brandschutzhelfer.
  • 100 Beschäftigte ergeben rechnerisch 5 Brandschutzhelfer.

Wichtig: Das ist nur die rechnerische Mindestorientierung bei normaler Brandgefährdung.

2. Schichtbetrieb

Bei Schichtbetrieb reicht es nicht, nur die Gesamtzahl der ausgebildeten Personen zu betrachten. Entscheidend ist, ob in jeder Schicht ausreichend Brandschutzhelfer anwesend sind.

Wenn ein Betrieb 60 Beschäftigte hat, aber in drei Schichten arbeitet, müssen die Brandschutzhelfer sinnvoll auf die Schichten verteilt werden.

3. Abwesenheiten

Urlaub, Krankheit, Fortbildung, Außendienst und Personalwechsel müssen mitgedacht werden.

Wenn ein Betrieb genau die rechnerische Mindestanzahl ausbildet, kann schon eine einzige Abwesenheit dazu führen, dass im Alltag keine ausreichende Verfügbarkeit mehr besteht.

4. Erhöhte Brandgefährdung

Eine höhere Anzahl kann erforderlich sein, wenn im Betrieb besondere Brandgefahren bestehen. Dazu können zum Beispiel brennbare Stoffe, technische Anlagen, Küchenbereiche, Werkstätten, Lagerflächen oder besondere Arbeitsverfahren gehören. (Quelle: ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände, Abschnitt 7.3)

5. Viele anwesende Personen

Betriebe mit Publikumsverkehr, Gästen, Kindern, Patienten, Besuchern oder externen Personen haben oft einen höheren organisatorischen Bedarf.

Hier geht es nicht nur um das Löschen eines Entstehungsbrandes. Es geht auch um Orientierung, Alarmierung, Räumung, Unterstützung und klare Abläufe.

6. Personen mit eingeschränkter Mobilität

Wenn sich Personen im Betrieb befinden, die im Notfall Unterstützung benötigen, muss das in der Brandschutzorganisation berücksichtigt werden.

Das betrifft zum Beispiel Kitas, Pflegebereiche, medizinische Einrichtungen, Hotels oder Veranstaltungen.

7. Größe und Struktur des Betriebs

Große, verwinkelte oder auf mehrere Gebäude verteilte Arbeitsstätten benötigen häufig mehr Brandschutzhelfer als ein kleines, übersichtliches Büro.

Wichtig ist die Frage: Ist im Ereignisfall an den relevanten Stellen jemand verfügbar, der weiß, was zu tun ist?

Grobe Orientierung: So können Unternehmen die Anzahl besser einschätzen

Die 5-Prozent-Regel ist ein sinnvoller Ausgangspunkt. Für die Praxis reicht sie aber oft nicht aus, weil sie Abwesenheiten, Schichten, Teilzeit, Außendienst oder besondere Risiken nicht automatisch abbildet.

Als grobe Orientierung kann folgende Denkweise helfen:

  1. Ausgangswert berechnen: 5 Prozent der Beschäftigten bei normaler Brandgefährdung
  2. Auf ganze Personen aufrunden
  3. Verfügbarkeit prüfen: Sind diese Personen im Alltag wirklich gleichzeitig anwesend?
  4. Praxisfaktor anwenden: Je nach Betrieb sollte die rechnerische Mindestzahl erhöht werden.

Grobe CPTraining-Orientierung

Faktor 1,0:
Rechnerischer Mindestwert bei normaler Brandgefährdung. Dieser Wert ist die Grundlage, aber noch keine echte Verfügbarkeitsreserve.

Faktor 1,5:
Sinnvoll bei übersichtlichen Betrieben mit normaler Brandgefährdung, aber typischen Abwesenheiten durch Urlaub, Krankheit oder Fortbildung.

Faktor 2,0:
Sinnvoll bei Schichtbetrieb, Teilzeit, Außendienst, mehreren Bereichen, größeren Flächen oder häufig wechselnder Anwesenheit.

Faktor 2,5 oder höher:
Sinnvoll bei erhöhter Brandgefährdung, vielen betriebsfremden Personen, Publikumsverkehr, Kindern, Gästen, Personen mit eingeschränkter Mobilität oder komplexen Gebäudestrukturen.

Wichtig: Dieser Faktor ersetzt keine Gefährdungsbeurteilung. Er hilft aber, aus der reinen 5-Prozent-Rechnung eine realistischere Planung für den Betriebsalltag zu machen.

Beispiel aus der Praxis

Ein Betrieb hat 40 Beschäftigte. Rechnerisch ergeben 5 Prozent genau 2 Brandschutzhelfer.

Auf dem Papier wirkt das ausreichend. In der Praxis ist aber eine Person regelmäßig im Außendienst, eine weitere arbeitet in Teilzeit. Zusätzlich kommen Urlaub, Krankheit und Fortbildung dazu.

Wird nur die rechnerische Mindestzahl ausgebildet, kann es schnell passieren, dass im Alltag gerade kein Brandschutzhelfer verfügbar ist.

Mit einem einfachen Praxisfaktor wird die Planung realistischer:

40 Beschäftigte x 5 Prozent = 2 Brandschutzhelfer
2 Brandschutzhelfer x Faktor 1,5 = 3 Brandschutzhelfer

In diesem Beispiel wäre es sinnvoll, mindestens 3 Personen auszubilden. Bei Schichtbetrieb, erhöhter Brandgefährdung oder mehreren Gebäudebereichen kann auch eine höhere Anzahl notwendig sein.

Was Unternehmen konkret tun sollten

Unternehmen sollten die Anzahl der Brandschutzhelfer nicht nur rechnerisch bestimmen, sondern praktisch prüfen.

Eine sinnvolle Vorgehensweise ist:

  1. Anzahl der Beschäftigten erfassen
  2. Schichten, Standorte und Arbeitszeiten berücksichtigen
  3. Abwesenheiten realistisch einplanen
  4. Brandgefährdung bewerten
  5. Publikumsverkehr und besondere Personengruppen berücksichtigen
  6. vorhandene Brandschutzhelfer prüfen
  7. Nachschulungsbedarf festlegen
  8. Ausbildung und Dokumentation sauber nachhalten

So entsteht keine reine Papierlösung, sondern eine Brandschutzorganisation, die im Alltag funktioniert.

Key Takeaways

  • 5 Prozent der Beschäftigten sind bei normaler Brandgefährdung ein wichtiger Ausgangswert.
  • Die tatsächliche Anzahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung und der realen Verfügbarkeit im Betrieb.
  • Schichtbetrieb, Urlaub, Krankheit, Teilzeit und Außendienst müssen berücksichtigt werden.
  • Erhöhte Brandgefährdung, Publikumsverkehr oder besondere Personengruppen können mehr Brandschutzhelfer erforderlich machen.
  • Ein Praxisfaktor von etwa 1,5 bis 2,0 hilft, Abwesenheiten, Teilzeit, Schichten und organisatorische Realität besser einzuplanen.
  • Entscheidend ist nicht nur die Anzahl auf dem Papier, sondern die tatsächliche Verfügbarkeit im Betrieb.
  • Für die Auffrischung empfiehlt CPTraining einen Rhythmus von 2 bis 5 Jahren, abhängig von Gefährdung, Organisation und Handlungssicherheit.
  • Eine saubere Dokumentation hilft bei Begehungen, Audits und Versicherer-Rückfragen.

Häufige Fragen

Reichen immer 5 Prozent Brandschutzhelfer aus?

Nein. 5 Prozent sind bei normaler Brandgefährdung in der Regel ausreichend. Je nach Betrieb können aber mehr Brandschutzhelfer notwendig sein, zum Beispiel bei Schichtbetrieb, erhöhter Brandgefährdung, vielen anwesenden Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität oder mehreren Standorten. (Quelle: ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände, Abschnitt 7.3)

Müssen Brandschutzhelfer praktisch üben?

Ja. Zur fachkundigen Unterweisung gehören auch praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen. Reine Theorie reicht für eine wirksame Brandschutzhelfer-Ausbildung nicht aus. (Quelle: DGUV Information 205-023 Brandschutzhelfer, Ausbildung und Befähigung)

Wie oft sollten Brandschutzhelfer geschult werden?

Die Auffrischung sollte regelmäßig erfolgen und immer dann, wenn sich Abläufe, Gefährdungen, Gebäude, Zuständigkeiten oder die betriebliche Organisation ändern.

Als fachliche Orientierung empfiehlt CPTraining einen Rhythmus von 2 bis 5 Jahren. Bei normaler Brandgefährdung hat sich die Wiederholung der Unterweisung mit Übung in Abständen von 2 bis 5 Jahren bewährt. Die DGUV Information 205-023 nennt ergänzend eine Auffrischung in Abständen von 3 bis 5 Jahren. (Quellen: ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände, Abschnitt 7.3; DGUV Information 205-023 Brandschutzhelfer, Abschnitt Wiederholung der Brandschutzhelfer-Ausbildung)

Bei erhöhter Brandgefährdung, Personalwechsel, Schichtbetrieb, neuen Abläufen oder unsicherer Handlungspraxis ist ein kürzerer Abstand sinnvoll.

Entscheidend ist nicht nur das Datum auf der Bescheinigung, sondern ob die Brandschutzhelfer im Ernstfall noch sicher wissen, was zu tun ist.

Müssen auch kleine Betriebe Brandschutzhelfer haben?

Auch kleine Betriebe müssen prüfen, wie sie Entstehungsbrände bekämpfen und eine wirksame Brandschutzorganisation sicherstellen. Bei sehr kleinen Betrieben ergibt die 5-Prozent-Rechnung oft keine ganze Person. Praktisch sollte dennoch mindestens eine geeignete Person fachkundig unterwiesen und verfügbar sein.

Wer darf Brandschutzhelfer ausbilden?

Die Unterweisung muss fachkundig erfolgen und praktische Löschübungen enthalten. Wichtig ist, dass die Inhalte zur betrieblichen Situation passen und nachvollziehbar dokumentiert werden. (Quelle: DGUV Information 205-023 Brandschutzhelfer, Ausbildung und Befähigung)

Fazit

Die Frage „Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Betrieb?“ lässt sich nicht seriös mit einer einzigen Zahl beantworten.

Die 5-Prozent-Regel ist ein sinnvoller Ausgangswert bei normaler Brandgefährdung. Für eine realistische Planung sollte die rechnerische Mindestzahl aber immer mit Verfügbarkeit, Schichten, Abwesenheiten und betrieblichen Risiken abgeglichen werden.

Wer nur die Mindestzahl berechnet, übersieht oft den wichtigsten Punkt: Im Ernstfall zählt nicht die Liste im Ordner, sondern ob Menschen vor Ort wissen, was zu tun ist.

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